AGB

Stand: 17.08.2026. Entwurf, juristisch nicht geprüft. Angaben in eckigen Klammern sind noch zu ergänzen.

§ 1 Geltungsbereich, ausschließlicher Verkauf an Unternehmer

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren, die über den Onlineshop unter house-of-brands.eu zwischen House of Brands GmbH, Gräsiger Weg 5, 65719 Hofheim am Taunus (nachstehend "Verkäufer") und dem Besteller geschlossen werden.

(2) Dieser Shop richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Ärztinnen und Ärzte, Kliniken, Praxen und medizinische Fachbetriebe, sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Verkauf an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB findet nicht statt. Mit der Bestellung bestätigt der Besteller, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Ein Teil des Sortiments besteht aus Produkten, die ausschließlich zur Anwendung durch medizinisches Fachpersonal bestimmt sind. Der Besteller sichert zu, über die dafür erforderliche fachliche Qualifikation und, soweit gesetzlich vorgeschrieben, über die erforderlichen Erlaubnisse zu verfügen. Der Verkäufer ist berechtigt, vor der Ausführung einer Bestellung einen entsprechenden Nachweis zu verlangen.

(4) Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(5) Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutz-Grundverordnung. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung.

(2) Der Besteller gibt ein verbindliches Angebot ab, indem er die gewünschten Waren in den Warenkorb legt, den Bestellvorgang durchläuft und die Bestellung mit der Schaltfläche zum Abschluss der Bestellung absendet. Vor dem Absenden kann er seine Eingaben jederzeit prüfen und über die Korrekturfunktionen des Browsers und des Bestellvorgangs ändern.

(3) Der Verkäufer bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Verkäufer die Annahme in Textform erklärt (Auftragsbestätigung) oder die bestellte Ware an den Besteller versendet.

(4) Der Verkäufer ist berechtigt, eine Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein Nachweis nach § 1 Abs. 3 nicht erbracht wird.

(5) Der Vertragstext wird vom Verkäufer gespeichert. Die Bestelldaten und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Besteller per E-Mail übersandt. Bestellungen sind über das Kundenkonto abrufbar. Vertragssprache ist Deutsch.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Alle im Shop angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Versandkosten werden im Bestellvorgang gesondert ausgewiesen und zusätzlich berechnet.

(2) Bei Lieferungen in das EU-Ausland an einen Besteller mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann die Lieferung als innergemeinschaftliche Lieferung umsatzsteuerfrei erfolgen. Der Besteller ist verpflichtet, seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Bestellvorgang anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

(3) Die im Bestellvorgang angebotenen Zahlungsarten sind maßgeblich. [Die aktiven Zahlungsarten sind hier zu ergänzen, sobald sie eingerichtet sind.]

(4) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb der auf der Rechnung ausgewiesenen Frist zahlbar. Gerät der Besteller in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(5) Der Verkäufer kann Vorkasse verlangen, wenn

  • der Besteller erstmalig bestellt,
  • der Besteller seinen Sitz im Ausland hat oder die Lieferung ins Ausland erfolgen soll,
  • Gründe bestehen, an der rechtzeitigen oder vollständigen Zahlung zu zweifeln, oder
  • der Besteller in der Vergangenheit Rechnungen nicht fristgerecht beglichen hat.

(6) Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Lieferung, Versandkosten, Gefahrübergang

(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferanschrift. Der Versand erfolgt durch ein vom Verkäufer beauftragtes Versandunternehmen gegen die im Bestellvorgang ausgewiesenen Versandkosten.

(2) Das Liefergebiet ist [Liefergebiet ist zu bestätigen: derzeit Deutschland, Österreich und die Schweiz].

(3) Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe der Ware an das Versandunternehmen auf den Besteller über (§ 447 BGB).

(4) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Besteller zumutbar sind. Zusätzliche Versandkosten entstehen dem Besteller dadurch nicht.

(5) Angaben zur Lieferzeit sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Wird ein verbindlich vereinbarter Liefertermin nicht eingehalten, teilt der Verkäufer dies unverzüglich mit. Der Besteller kann in Textform eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren erfolglosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten.

(6) Ist ein bestelltes Produkt nicht verfügbar, informiert der Verkäufer den Besteller unverzüglich. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.

§ 5 Kein Widerrufsrecht, keine Rücknahme

(1) Da sich dieser Shop ausschließlich an Unternehmer richtet, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Regelungen der §§ 312g, 355 BGB gelten nur für Verbraucher.

(2) Eine Rücknahme gelieferter Ware findet nicht statt, auch nicht bei ungeöffneter Ware. Die angebotenen Waren sind Medizinprodukte, die überwiegend steril verpackt sind, einer Chargenrückverfolgung unterliegen und ein Verfallsdatum tragen, teilweise auch eine durchgehende Kühlkette voraussetzen. Nach der Auslieferung lässt sich ihre ordnungsgemäße Lagerung nicht mehr nachweisen, sie dürfen deshalb nicht erneut in den Verkehr gebracht werden.

(3) Unberührt bleiben die gesetzlichen Mängelrechte des Bestellers nach § 8 dieser Bedingungen. Bei mangelhafter, beschädigter, abgelaufener oder falsch gelieferter Ware trägt der Verkäufer die Kosten der Rücksendung und der Nachlieferung. Einzelheiten stehen unter Widerruf und Rücknahme.

§ 6 Höhere Gewalt

Als höhere Gewalt gelten alle vom Verkäufer nicht zu vertretenden Umstände, die die Lieferung erheblich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere Naturereignisse, Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Rohstoffmangel sowie Lieferstörungen bei Vorlieferanten, soweit diese von außen einwirkenden Ereignisse nicht vorhersehbar waren. Dabei ist unerheblich, ob die Umstände beim Verkäufer, einem Zulieferer oder einem Erfüllungsgehilfen eintreten. In einem solchen Fall verlängern sich die Lieferfristen angemessen. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind in diesem Fall ausgeschlossen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, Eigentum des Verkäufers (Vorbehaltsware). Dasselbe gilt für künftig entstehende oder bedingte Forderungen aus Verträgen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung gleichzeitig oder später geschlossen werden. Bei laufender Rechnung dient das vorbehaltene Eigentum der Sicherung der Forderung aus dem Kontokorrentverhältnis.

(2) Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für den Verkäufer als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne diesen zu verpflichten. Werden Vorbehaltswaren mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren verbunden, vermischt oder verarbeitet, erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der übrigen verwendeten Waren. Erlischt das Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, überträgt der Besteller dem Verkäufer bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich mit kaufmännischer Sorgfalt.

(3) Solange der Besteller nicht in Zahlungsverzug ist, darf er die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern, sofern die Forderungen aus der Weiterveräußerung nach den Absätzen 4 bis 6 auf den Verkäufer übergehen. Zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Besteller nicht berechtigt. Der Verkäufer kann die Weiterveräußerungsbefugnis widerrufen, insbesondere bei Verletzung der vorstehenden Pflichten.

(4) Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechte werden bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten, der die Abtretung annimmt. Sie dienen der Sicherung in demselben Umfang wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren veräußert, gilt die Forderung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der übrigen Waren als abgetreten.

(5) Solange die Weiterveräußerungsbefugnis nicht widerrufen ist, der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt, ist er berechtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Zur Abtretung oder Verpfändung dieser Forderungen an Dritte, einschließlich eines Verkaufs an Factoring-Institute, ist er nicht berechtigt. Beeinträchtigungen der Rechte des Verkäufers durch Dritte hat der Besteller unverzüglich anzuzeigen und die zur Intervention erforderlichen Unterlagen zu übergeben. Interventionskosten trägt der Besteller.

(6) Nach Widerruf der Weiterveräußerungsbefugnis oder der Einzugsermächtigung ist der Besteller auf Verlangen verpflichtet, Auskunft über den Bestand an Vorbehaltsware und über die abgetretenen Forderungen zu erteilen und seine Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten. Befindet sich der Besteller länger als zwei Wochen in Zahlungsverzug, kann der Verkäufer die Vorbehaltsware herausverlangen und die abgetretenen Forderungen einziehen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn der Verkäufer dies ausdrücklich in Textform erklärt.

(7) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10 Prozent, gibt der Verkäufer auf Verlangen des Bestellers Sicherheiten nach seiner Wahl frei.

§ 8 Untersuchungspflicht, Mängelansprüche

(1) Die gelieferten Produkte entsprechen den in der Europäischen Union geltenden Bestimmungen und Standards.

(2) Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel, Falsch- oder Mindermengen unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt, in Textform zu rügen (§ 377 HGB). Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.

(3) Bei berechtigter Mängelrüge leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Kosten der Rücksendung und der Nachlieferung trägt in diesem Fall der Verkäufer.

(4) Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Besteller den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

(5) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

(6) Bei Produkten mit Verfallsdatum bezieht sich die Mängelhaftung auf den Zustand bei Gefahrübergang und auf die Einhaltung der angegebenen Mindesthaltbarkeit. Für Schäden durch unsachgemäße Lagerung oder Anwendung nach Gefahrübergang haftet der Verkäufer nicht.

§ 9 Haftung

(1) Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen. Die Haftung für Garantien ist ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

(5) Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die aus einer Anwendung der Produkte durch nicht ausreichend qualifiziertes Personal oder entgegen der Gebrauchsanweisung des Herstellers entstehen.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist der Geschäftssitz des Verkäufers, sofern der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Der Verkäufer ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu klagen.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 17. August 2026